Lohnsteuerbescheinigung 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Kobschätzki   

Das Thema Steuer-ID geht weiter - also quasi eine Aktualisierung zum Thema der digitale Steuerbürger. Zwar werden noch Lohnsteuerkarten ausgestellt (2010 sollte schon in Ihrem Briefkasten gewesen sein). Die Lohnsteuerbescheinungen durch den Arbeitgeber müssen jedoch elektronisch erfolgen. Was also früher die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte war, wird jetzt inhaltlich elektronisch an das Finanzamt übersandt. Der Mitarbeiter erhält zwar noch einen Ausdruck. Dieser muss der Steuererklärung jedoch nicht mehr beigefügt werden, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Zuordnungschlüssel war hierfür die sogenannte eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer).

Ab 2010 wird auf die Steuer-ID umgestellt.  Sie ist ab dann grundsätzlich zu verwenden.

Da aber die Abfragemöglichkeit für die Arbeitgeber nach § 41b Abs. 2 S. 5 bis 8 EStG) voraussichtlich erst ab 2010 geschaffen wird, soll es von den Finanzbehörden nicht beanstandet werden, wenn die eTIN statt der Steuer-ID verwendet wird.

Ab dem 1. November 2010 ist jedoch die Steuer-ID zu verwenden. Wer bis oder im Dezember 2010 gearbeitet hat, ist also mit der Steuer-ID dabei. Ausnahmen von der Regel:

 

  • die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers enthält keine Steuer-ID,
  • der Arbeitnehmer hat diese nicht mitgeteilt und
  • die Abfragemöglichkeit für den Arbeitgeber ab voraussichtlich April 2010 hat nicht zu Erfolg geführt
  • oder  es findet eine Korrektur statt und die Original-Meldung war mit einer eTin versehen. Bei Korrekturen muss immer der jeweils ursprünglich verwendete Schlüssel verwendet werden.

 

Das heißt im Ergebnis: Ein Schritt weiter zur Verwendung der Steuer-ID. Der Steuerpflichtige wird wieder ein bißchen durchsichtiger...

 

Kai Kobschätzki

Rechtsanwalt