| Solidaritätszuschlag Ii |
|
|
|
| Geschrieben von: Kai Kobschätzki |
|
Erst unlängst wurde an dieser Stelle zum Thema Solidaritätszuschlag berichtet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sehr zeitnah reagiert. In Ihrem neuen Schreiben vom 7. Dezember 2009 weist das BMF die Finanzbehörden an, die Festsetzung des Solidaritätszuschlag ab dem Veranlagungszeitraum 2005 für vorläufig zu erklären. Dies erstaunt, da die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sich erst auf die Veranlagungszeiträume ab 2007 bezieht. Für Sie bedeutet das folgendes: Bei zukünftigen Bescheiden brauchen Sie nichts unternehmen, außer zu kontrollieren, ob der Vorläufigkeitsvermerk (relativ am Ende des Bescheides) aufgenommen wurde. Für bereits ergangengene Bescheide dürfen wir auf unseren Beitrag verweisen, mit der Einschränkung, dass nur noch auf das neue BMF-Schreiben verwiesen werden muss. Kai Kobschätzki Rechtsanwalt |
| Hauptmenü |
|---|


