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Geschrieben von: Kai Kobschätzki
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Freitag, den 17. September 2010 um 09:42 Uhr |
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"Ich bin root, ich darf das" ist ein beliebter Satz von Administratoren. Gleichwohl sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Auch wenn ich Administrator in die (unverschlüsselten) E-Mails der verwalteten Konten einsehen kann, darf das nur soweit geschehen, als es für die Administration des Systems notwendig ist. Dies gilt erst recht für die E-Mails des Arbeitgebers.
Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte in seinem Urteil vom 14. Mai 2010 (4 Sa 1257/09) die fristlose Kündigung eines Administrators für rechtsmäßig, der die E-Mails des Vorstandes las. Hierbei half es ihm auch nicht, dass er Innenrevisior war. Die Aufgabe eines angestellten Innenrevisior sei es nicht, den Arbeitgeber - also hier den Vorstand - zu überwachen.
Kai Kobschätzki
Rechtsanwalt |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 17. September 2010 um 09:50 Uhr |