Kfz-Steuer und RAP PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Kai Kobschätzki   
Mittwoch, den 18. August 2010 um 11:09 Uhr

Der BFH hat dieses Jahr in zwei Entscheidungen zum Thema Kfz-Steuer und deren Aktivierung als RAP Stellung bezogen.

Worum geht es: Streitpunkt ist die Frage, wann eine Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Beim Einnahmen-Überschuss-Rechner ist dies regelmäßig der Zeitpunkt, in dem die Ausgabe bezahlt wird. Bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen (bsp. einer GmbH) kommt es auf die sogenannte wirtschaftliche Verursachung an; also wann wurde die Ursache für die Ausgabe gesetzt. Es nicht darauf an, wann diese gezahlt wird. Nun kommt es vor, dass Zahlungen für zukünftige Leistungen gezahlt werden müssen. Hierzu zählt beispielsweise die Kfz-Steuer, die für ein Jahr im Voraus entrichtet wird (bzw. werden kann). Wird beispielsweise im Oktober 2009 gezahlt, sind nur 3/12 (drei Monate) in 2009 wirtschaftlich verursacht. Mithin kann in Höhe von 9/12 keine Betriebsausgabe in 2009 geltend gemacht werden. Diese werden ist 2010 ausgewiesen. Bilanztechnisch wird in 2009 9/12 der Steuer in einen sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebucht und Anfang 2010 wieder ausgebucht, so dass er dann die Kosten mindert.


Der I. Senat des BFH hat sich für die Aktiverung als RAP ausgesprochen, der X. Senat dagegen. Ein Widerspruch? Nein. Der X. Senat hat in seinem Urteil vom 18. März 2010 (Az. X R 20/09) gesagt, dass die Bildung eines RAP bei wiederkehrenden, kleineren Beträgen - wie der Kfz-Steuer - unterbleiben kann. Das erleichtert die Bilanzerstellung, da nicht mehr für jede Versicherung, Kfz-Steuer und ähnliches ein RAP gebildet werden muss (sehr wohl aber kann). Der I. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2010 (I R 65/09) hat die Bildung eines RAP für die Kfz-Steuer gefordert. Der Steuerpflichtige war hier jedoch ein Spediteuer. Er machte in seinem Jahresabschluss knapp 98 TEUR Kfz-Steuer geltend, worauf 44 TEUR auf das Folgejahr entfielen. Von kleineren Beträgen kann da wohl nicht mehr die Rede sein.

Schwierig wird im Zweifel die Abgrenzung sein, wann der Betrag klein genug ist, damit kein RAP mehr gebildet werden muss. Im Zweifel für den RAP.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 17. September 2010 um 09:59 Uhr